Unternehmen: Vermögensverwalter

Datenschutz: Neue Gesetze und was nun?

Am 25. Mai 2018 bricht für den Datenschutz ein neues Zeitalter an. Die bisherigen nationalen Gesetzte in der EU, Deutschland, Österreich und auch in der Schweiz verlieren Ihre Gültigkeit und werden praktisch komplett ersetzt. Mit der Totalrevision der Gesetzgebung in der EU und auf nationaler Ebene muss der Datenschutz in Unternehmen grundlegend neu und anders angegangen werden. Begriffe, Standards und Methoden ändern sich. Für Unternehmen entstehen dadurch hohe Risiken. Gleichzeitig bietet sich aber auch die Chance, die Prozesse und die IT des Unternehmens neu auszurichten und zu entschlacken. Das Thema Datenschutz kann geschickt mit Vorgehensweisen aus dem Qualitätsmanagement (ISO 9001) und der Informationssicherheit (ISO 27001) kombiniert werden. So wird das Unternehmen zukunftsweisend aufgestellt und Aufwände werden reduziert. Eine Zertifizierung nach ISO 9001/27001 ist dabei nicht unbedingt nötig.

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Post date: Samstag, September 23, 2017 - 06:00

Dr. C. Schäfer zum Auditor für Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001 berufen

Herr Dr. C. Schäfer hat die Prüfung der renommierten schweizer Zertifizierungsstelle SwissTS über Qualitätsmanagementsysteme (ISO 9001:2015) erfolgreich bestanden und wurde daraufhin zum Auditor berufen.

Active Assets kann Ihrem Unternehmen damit fundierte Beratung sowohl zu Qualitätsmanagement nach ISO 9000ff als auch zur Informationssicherheit nach ISO 27000ff anbieten. Auch kombinierte Beratungen zur ISO 9000ff/27000ff sind selbstverständlich möglich und für viele Unternehmen auch sinnvoll.

Was ist ein Qualitätsmanagementsystem QMS?

Die ISO 9001:2015 ist die europäische Norm für Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme QMS. Sie ist Teil der Normenreihe ISO 9000ff, welche die Grundsätze und Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem festlegen.

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Post date: Montag, Februar 27, 2017 - 09:27

Schweizer Vermögensverwalter müssen sich in 2017 auf Finig/Fidleg einstellen

Viele schweizer Vermögensverwalter und Trustees hatten bis zuletzt gehofft, dass Sie von Finig/Fidleg ausgenommen werden. Doch jetzt wird klar: Finig/Fidleg wird auch für externe Vermögensverwalter bindend. Damit geht es nicht mehr um die Frage des Ob, sondern nur noch um das Wie. Vor allem die IT kann bei der Umsetzung enorm helfen. Geschickte und gleichzeitig preiswerte Lösungen in der IT sind gefragt.

Ständerat verabschiedet Finig/Fidleg

Für schweizer Vermögensverwalter startet in 2017 die Vorbereitung auf das Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, Fidleg) sowie auf das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, Finig). Der Ständerat hat die Gesetze am 14. Dezember 2016 beraten und angenommen. Die Gesetze werden voraussichtlich 2018 in Kraft treten.

Änderungen in der IT

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Post date: Montag, Januar 23, 2017 - 09:27

Neue Anforderungen an die IT durch neue EU-Verordnung zum Datenschutz

Wenig beachtet von Presse und Verbänden ist die EU-Datenschutzverordnung 2016/679 am 25.05.2016 in Kraft getreten. Sie ist für Unternehmen ab 25.05.2018 unmittelbar anzuwenden. Die Verordnung betrifft auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in der EU. Ausserdem betrifft sie explizit auch Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU und Dienstleistungen für Kunden in der EU. Damit dürfte auch ein Grossteil der schweizer Vermögensverwalter und Banken von der Verordnung direkt betroffen sein.

Unternehmen haben noch ca. 700 Tage Zeit um ihre Prozesse der Datenverarbeitung den neuen Regeln anzupassen. Angesichts der Fülle neuer Anforderungen ist die Anpassungsfrist gering bemessen. Daher raten wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig mit der Thematik zu beschäftigen und Ihren Umstellungsbedarf möglichst bald feststellen zu lassen.

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Post date: Montag, Mai 23, 2016 - 06:00

FIDLEG und FINIG: Anforderungen an die IT und Lösungen durch die IT

Die Schweiz überarbeitet zur Zeit ihr Finanzmarktrecht. Hauptbestandteile der geplanten Reform sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Die Botschaft des Bundesrats zur neuen Gesetzgebung ist im November 2015 ergangen und es ist geplant, dass das Parlament sich in 2016 mit der Vorlage befasst. Die neue Gesetzgebung soll dann voraussichtlich ab 2018 in Kraft treten. FIDLEG und FINIG behalten im Entwurf eine Reihe von Regelungen, welche die IT und Informationssicherheit von Vermögensverwaltern beeinflussen. Die wichtigsten Anforderungen an die IT und passende Lösungen durch die IT werden im Folgenden dargestellt.

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Post date: Montag, Mai 9, 2016 - 06:00