Unternehmen: Banken

Dr. C. Schäfer zum Auditor für Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001 berufen

Herr Dr. C. Schäfer hat die Prüfung der renommierten schweizer Zertifizierungsstelle SwissTS über Qualitätsmanagementsysteme (ISO 9001:2015) erfolgreich bestanden und wurde daraufhin zum Auditor berufen.

Active Assets kann Ihrem Unternehmen damit fundierte Beratung sowohl zu Qualitätsmanagement nach ISO 9000ff als auch zur Informationssicherheit nach ISO 27000ff anbieten. Auch kombinierte Beratungen zur ISO 9000ff/27000ff sind selbstverständlich möglich und für viele Unternehmen auch sinnvoll.

Was ist ein Qualitätsmanagementsystem QMS?

Die ISO 9001:2015 ist die europäische Norm für Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme QMS. Sie ist Teil der Normenreihe ISO 9000ff, welche die Grundsätze und Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem festlegen.

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Post date: Montag, Februar 27, 2017 - 09:27

Neue Anforderungen an die IT durch neue EU-Verordnung zum Datenschutz

Wenig beachtet von Presse und Verbänden ist die EU-Datenschutzverordnung 2016/679 am 25.05.2016 in Kraft getreten. Sie ist für Unternehmen ab 25.05.2018 unmittelbar anzuwenden. Die Verordnung betrifft auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in der EU. Ausserdem betrifft sie explizit auch Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU und Dienstleistungen für Kunden in der EU. Damit dürfte auch ein Grossteil der schweizer Vermögensverwalter und Banken von der Verordnung direkt betroffen sein.

Unternehmen haben noch ca. 700 Tage Zeit um ihre Prozesse der Datenverarbeitung den neuen Regeln anzupassen. Angesichts der Fülle neuer Anforderungen ist die Anpassungsfrist gering bemessen. Daher raten wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig mit der Thematik zu beschäftigen und Ihren Umstellungsbedarf möglichst bald feststellen zu lassen.

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Post date: Montag, Mai 23, 2016 - 06:00

FIDLEG und FINIG: Anforderungen an die IT und Lösungen durch die IT

Die Schweiz überarbeitet zur Zeit ihr Finanzmarktrecht. Hauptbestandteile der geplanten Reform sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Die Botschaft des Bundesrats zur neuen Gesetzgebung ist im November 2015 ergangen und es ist geplant, dass das Parlament sich in 2016 mit der Vorlage befasst. Die neue Gesetzgebung soll dann voraussichtlich ab 2018 in Kraft treten. FIDLEG und FINIG behalten im Entwurf eine Reihe von Regelungen, welche die IT und Informationssicherheit von Vermögensverwaltern beeinflussen. Die wichtigsten Anforderungen an die IT und passende Lösungen durch die IT werden im Folgenden dargestellt.

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Post date: Montag, Mai 9, 2016 - 06:00