FIDLEG und FINIG: Anforderungen an die IT und Lösungen durch die IT

Die Schweiz überarbeitet zur Zeit ihr Finanzmarktrecht. Hauptbestandteile der geplanten Reform sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Die Botschaft des Bundesrats zur neuen Gesetzgebung ist im November 2015 ergangen und es ist geplant, dass das Parlament sich in 2016 mit der Vorlage befasst. Die neue Gesetzgebung soll dann voraussichtlich ab 2018 in Kraft treten. FIDLEG und FINIG behalten im Entwurf eine Reihe von Regelungen, welche die IT und Informationssicherheit von Vermögensverwaltern beeinflussen. Die wichtigsten Anforderungen an die IT und passende Lösungen durch die IT werden im Folgenden dargestellt.

Informationspflichten gegenüber dem Kunden

Eines der Kernkonzepte von FIDLEG ist die Informationspflicht der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden. Nach FIDLEG Art. 9/10 sind Bestandteile dieser Informationspflichten:

  • Allgemeine Informationen über den Vermögensverwalter (FIDLEG Art 9.1)

  • Offenlegungen, Ab- und Aufklärungspflichten (FIDLEG Art 9.1-2)

  • Basisinformationsblätter über die Finanzinstrumente (FIDLEG Art 10.2)

  • Prospekte über Finanzinstrumente (FIDLEG Art 10.4)

Diese Informationen können dem Kunden insbesondere auch “elektronisch mitgeteilt werden” (Art. 9.3). In einigen Fällen muss der Kunde aktiv “umgehend informiert werden” (Art. 10.5.b); in den meisten Fällen reicht es aber die Informationen dem Kunden lediglich “zur Verfügung zu stellen” (Art. 10.2/4).

In der Praxis ergibt sich für den Vermögensverwalter das heute schon durch MIFID in der EU bekannte Problem, dass der Kunde mit Papier geradezu überschüttet wird und per Brief oder nach jedem persönlichen Kontakt eine Unmenge von Unterschriften zu leisten hat, nur um zu dokumentieren, dass er gesetzeskonform informiert wurde. Der Kundenberater muss penibel sicherstellen, dass alle Dokumente ausgehändigt wurden und dass alle Unterschriften geleistet wurden. Dies ist ineffizient und fehleranfällig.

Eleganter gelöst werden kann dieses Problem durch den Einsatz von IT. Die Informationen können dem Kunden z.B. auf einem Unternehmensportal mit Kundenlogin zur Verfügung gestellt werden. Der Vermögensverwalter kann die Informationen dann spezifisch für jeden Kunde aufstellen. Der Vermögensverwalter wählt Umfang und Termin für die Information jedes Kunden selber aus und steuert so die Kommunikation. Der Kunde hat den Vorteil, dass er die Informationen in Ruhe nachlesen (oder ignorieren) kann. Ausserdem kann der Kunde auf die Informationen von überall (z.B. im Urlaub) zugreifen; er muss nicht Unmengen von Papier mitschleppen bzw. verwalten, und die Dokumente können ihm auch nicht gestohlen werden.

Ein solches Kundenportal kann in der IT mit relativ einfachen Mitteln realisiert werden und muss nicht teuer sein. Selbstverständlich sind dabei die Grundsätze der Informationssicherheit (z.B. autorisierter Zugriff des Kunden, verschlüsselte Verbindungen, Backup, etc.) zu gewährleisten.

Zusätzlich kann die IT, z.B. durch (teil-)automatisiertes Aufstellen der Informationen auf das Kundenportal, Kosten senken und Fehler vermeiden. Mit einer Versionsverwaltung können die Dokumente revisionssicher archiviert werden und mit einem Logging kann sogar noch automatisch dokumentiert werden, dass der Kunde tatsächlich auf die bereitgestellte Information zugegriffen hat.

Dokumentation über Kunde, Anlageentscheide und Performance

Eines weiteres Kernkonzept von FIDLEG ist die Dokumentation über den Kunden und über die für ihn getätigten Anlagen. Nach FIDLEG Art 17/18 müssen vom Vermögensverwalter folgende Dokumentationen erstellt werden:

  • Dokumentation über den Kunden und seine Bedürfnisse (FIDLEG Art. 17.1)

  • Dokumentation über die vereinbarten, über die erbrachten und auch über die verworfenen Finanzdienstleistungen inkl. der Gründe für jede Empfehlung (FIDLEG Art 17.1/2)

  • Dokumentationen über die Zusammensetzung, die Performance und über die Kosten des Portfolios (FIDLEG Art. 18)

Auch Art. 18.1 erzwingt nicht, dass die Dokumentation dem Kunden auf Papier geliefert wird. Die Dokumentation muss dem Kunden lediglich in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.

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Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass FINIG und FIDLEG ohne IT kaum zu lösen sind. Für Vermögensverwalter wird es darauf ankommen Ihre traditionelle Identität in der Kundenberatung als Teil einer Wertschöpfungskette von Banken, Anbietern von Finanzprodukten, usw. zu bewahren und gleichzeitig mittels IT neu zu interpretieren. Digitalisierung, Automatisierung und Informationssicherheit sind dabei entscheidende Erfolgsfaktoren um die neuen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Kosten zu begrenzen. Wie bei der Vermögensverwaltung ist auch bei der IT eine kompetente fachliche Beratung und die massgeschneiderte Auswahl von Komponenten verschiedener Anbieter der Schlüssel zum Erfolg.